Informationen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft
Achtung bei Fälligkeiten zum 28.10.2022
Aufgrund der aktuellen Umstände können seitens des Eigenbetriebs keine Gebühren per Lastschrift abgebucht werden. Alle Gebührenpflichtigen, die per Abfallgebührenbescheid eine Fälligkeit zum 28.10.2022 mitgeteilt bekommen haben, werden gebeten den fälligen Betrag an den EBA zu überweisen. Die Kontodaten finden Sie auf dem Bescheid.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass offene Gutschriften und Rücküberweisungen derzeit nicht bearbeitet werden können. Der EBA versichert, dass die Rückzahlungen sobald wie möglich nachgeholt werden.
Online-Services
Bis auf weiteres können Anliegen nur schriftlich an den EBA übermittelt werden. Dabei besteht neben einer postalischen Zustellung auch die Möglichkeit der Abgabe von Schreiben, Formularen oder Kuverts bei den Gemeindeverwaltungen des Kreises zur internen Weiterleitung.
Unsere Online-Terminbestellungen für Sperrabfall und Kühlgeräte stehen bis auf Weiteres leider nicht zur Verfügung. Alle weiteren Online-Formulare, wie z.B. unsere Melde- und Behälter-Formulare können ab sofort wieder zur Übermittlung Ihrer Anliegen an den EBA verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass die Sachbearbeitung auch weiterhin erheblich eingeschränkt ist und der EBA seinen gewohnten Leistungsumfang stark einschränken muss. Alle eingegangenen Formulare werden zum gegebenen Zeitpunkt schrittweise abgearbeitet. Wir bitten daher darum, von zusätzlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Entsorgung von Kühlgeräten
Die Kühlgeräteabholungen vom 27.10.2022 konnten leider nicht stattfinden. Ersatztermin ist der 28.11.2022. Alle für den Nachholtermin eingeplanten Abholungen werden in den kommenden Tagen noch einmal schriftlich per Post bestätigt.
Die kostenlose Abholung von Kühlgeräten kann wie gewohnt stattfinden. Alle gebuchten und bestätigten Termine werden abgefahren. Neue Termine können entweder per schriftlicher Anmeldung über die Gemeindeverwaltungen oder über das untenstehende Kontaktformular angefordert werden. Die Mitteilung des nächstmöglichen Abholtermins erfolgt in der Regel per Post.
Sperrmüllabholungen
Alle gebuchten und bestätigten Sperrmülltermine bis einschließlich zum 24.11.2022 werden normal abgefahren. Termine ab dem 25.11. verlieren trotz Buchungsbestätigung Ihre Gültigkeit.
Bis auf Weiteres werden keine weiteren Sperrabfallabholungen auf Abruf vergeben. Bis zum Ende des Jahres 2022 werden Abholtermine für die Gemeinden festgelegt, an denen jeder Haushalt der Gemeinde bis zu 3 m³ Sperrabfall zur Abfuhr bereitstellen kann. Die Termine werden zeitnah an dieser Stelle, in den Amtsblättern und in den Gemeindeverwaltungen veröffentlicht.
Dabei gilt weiterhin:
Abfälle müssen am Abfuhrtag spätestens um 6:00 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum, optimalerweise am Gehwegrand, bereitstehen. Bitte beachten Sie, dass eine Abholung noch bis 18:00 Uhr erfolgen kann.
Die Sperrabfälle sind in die zwei Fraktionen „Möbelholz“ und „Restsperrmüll“ vorzusortieren und nebeneinander bereitzustellen. Sie werden am Abfuhrtag nacheinander von zwei Fahrzeugen abgeholt.
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